Transport: TollRO und Diebstahlrisiken auf Frachtenbörsen

Im europäischen Transport nehmen heute zwei operative Risiken zu: das Auftreten falscher Frachtführer auf Frachtenbörsen sowie die Änderung der Mautberechnung in Rumänien. Gleichzeitig erfordern Einschränkungen auf dem Korridor Bulgarien–Griechenland eine sorgfältige Planung von Fristen und Lenkzeiten.

Erstellt von der CargoNice-Redaktion mit KI-Unterstützung, auf Basis der genannten Quellen und der eigenen Marktdaten von CargoNice. Maschinelle Übersetzung des polnischen Originals. Redaktionsrichtlinien · Polnisches Original lesen

Der Markt heute in Zahlen (Daten von CargoNice)

Der Dieselpreis in Polen lag am 8. August 2026 bei 6,23 PLN/l und damit +0,02 PLN/l über dem vorherigen Wert. Der durchschnittliche Dieselpreis in der Europäischen Union erreichte am 3. August 2026 2 043,11 EUR/1000 l; in Deutschland waren es am selben Tag 2 208,00 EUR/1000 l und in Polen 1 878,83 EUR/1000 l.

Auf der Relation Polen–Deutschland lag die Spotrate am 5. August 2026 bei 1,65 EUR/km, in Richtung Deutschland–Polen hingegen bei 1,12 EUR/km. Der EUR/PLN-Wechselkurs betrug am 7. August 2026 4,3010 PLN. Steigende Kraftstoffkosten bei einer niedrigeren Rate auf der Relation Deutschland–Polen schränken den Spielraum für Preisverhandlungen ein, insbesondere bei Transportaufträgen mit in Euro abgerechneten Kosten.

Falsche Frachtführer übernehmen Ladungen von Frachtenbörsen

Der spanische Frachtführerverband Fenadismer warnt vor einer Zunahme von Ladungsdiebstählen, bei denen sich kriminelle Gruppen auf europäischen Frachtenbörsen als rechtmäßige Frachtführer ausgeben. Die gemeldeten durchschnittlichen Schäden übersteigen 85 000 EUR pro Diebstahl.

Das Problem betrifft mehr als 10 Länder in Europa. Die meisten Fälle werden aus Spanien gemeldet, doch auch in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich, Portugal und Italien treten solche Fälle auf. Das Risiko beschränkt sich daher weder auf einen einzelnen Markt noch auf eine bestimmte Art des grenzüberschreitenden Verkehrs.

Dabei werden gefälschte Dokumente und E-Mail-Adressen verwendet, die den Adressen echter Unternehmen nahezu gleichen. Die Betrüger versuchen außerdem, die Vereinbarungen vom Messenger der Frachtenbörse auf WhatsApp oder einen Telefonkontakt zu verlagern. Empfohlen wird, den Frachtführer zwingend unter einer unabhängig verifizierten offiziellen Telefonnummer zurückzurufen und Bestätigungen in der auf der Plattform verfügbaren Kommunikation zu hinterlassen. Quelle: UNTRR

Rumänien bereitet TollRO vor dem Start der entfernungsabhängigen Maut vor

Das rumänische Gesetz Nr. 170/2026 legt den 31. August 2026 als Termin für die Implementierung der Infrastruktur und Systeme für die nationale elektronische Mauterhebung STRR/TollRO fest. Nach Angaben des Straßenbetreibers CNAIR ist dieser Termin jedoch nicht der Starttermin für die Mautberechnung.

Die operative Anwendung der Systeme Rovinieta und TollRO soll am 1. Oktober 2026 beginnen. Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen soll TollRO die derzeitige Vignette durch eine entfernungsabhängige Maut für die auf Nationalstraßen gefahrene Strecke ersetzen.

Die Änderung ist für die Kalkulation von Herbsttransporten nach und durch Rumänien relevant. Frachtführer und Auftraggeber sollten klären, wie die neue Kostenkomponente in Tarifen und Verträgen weitergegeben wird, insbesondere wenn ein Angebot vor der Inbetriebnahme des neuen Systems angenommen wurde. Quelle: UNTRR

Einschränkungen für Lastkraftwagen auf der Strecke Bulgarien–Griechenland

Bulgarien führte am 9. August vorübergehende Verkehrsbeschränkungen für Güterfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen ein. Sie galten in beiden Richtungen von 15:30 bis 22:00 Uhr auf den Autobahnen Trakia und Struma sowie auf der Straße I-1 zwischen der Anschlussstelle Simitli und dem Grenzübergang Kulata an der Grenze zu Griechenland.

Von den Einschränkungen ausgenommen waren ADR-Transporte, Transporte lebender Tiere, leicht verderbliche Ladungen sowie temperaturgeführte Transporte. Für den Korridor Struma/I-1 und den Grenzübergang Kulata wurden Umleitungen über die Straßen II-19, III-198 und III-1981 ausgewiesen.

Bei der Planung sollten mögliche Wartezeiten der Fahrzeuge, eine Änderung der Reihenfolge von Beladungen und Entladungen sowie die Auswirkungen auf die verfügbare Lenkzeit berücksichtigt werden. Bei Transporten, die von der Beschränkung ausgenommen sind, müssen bei Verkehrskontrollen entsprechende Nachweise für die Befreiung mitgeführt werden. Quelle: UNTRR

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